Die MPU als Kurzform für "medizinisch Psychologische Begutachtung" im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, ist eine Begutachtung Ihrer Fahreignung nachdem Sie aus unterschiedlichsten Gründen auffällig geworden sind. Die häufigsten Delikte im Strassenverkehr, die zu einer MPU führen, werden mit Alkohol oder Drogen in Verbindung gebracht. Aber auch bei einer entsprechend hohen Punkteanzahl (8) im Verkehrszentralregister wird eine MPU angeordnet. Häufig geht ein Führerscheinverlust voraus. Es kann jedoch auch für Führerscheininhaber eine MPU beschlossen werden.

Ausgebildete, verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Gutachter untersuchen Sie am Begutachtungstag, erstellen ein schriftliches Gutachten und geben eine Prognose ab, ob Sie zur sicheren Führung eines Fahrzeugs im Strassenverkehr in der Lage sind oder ob weiterhin eine Gefährungssituation für Sie und andere Verkehrsteilnehmer besteht. Entschieden wird über die Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörden. In der Regel halten diese sich an unsere gutachterliche Empfehlung und erteilen nur bei einem positiven Gutachten die Fahrerlaubnis.

Die von uns gemachte Prognose wird durch die Faktenlage, entnommen aus Ihrer Akte, sowie durch Ihre medizinische Verfassung, untermauert. Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit sollen ausgeräumt werden.

 

Werden Sie frühzeitig aktiv, auch während der Sperrfrist/ des Führerscheinentzugs, prüfen Sie

  • frühzeitig Beratungs- bzw. Therapieangebote
  • bringen Sie in Erfahrung ob und in welcher Länge Abstinenznachweise bzw. Belege Ihres veränderten Verhaltens sinnvoll bzw. notwendig sind
  • Lassen Sie sich jede wahrgenommene Maßnahme bescheinigen.

 

Beratungs- bzw. Therapieangebote
Es ist das Ziel eine glaubhafte Verhaltensveränderung in der Untersuchung darzulegen. Zwar ist es nicht vorgeschrieben aber durchaus empfehlenswert im Vorfeld einer medizinisch-psychologischen Untersuchung eine fachlich fundierte - verkehrspsychologische bzw. suchtsspezifische - Beratung durchzuführen. In einer verkehrspsychologischen Beratung geht man direkt auf Ihre Situation ein und prüft auch, ob ein Abstinenznachweis notwendig ist und wie lange dieser geführt werden soll.

Abstinenznachweise
Wenn Sie einen Abstinenznachweis führen müssen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir führen qualitätsgesicherte und gerichtsverwertbare Kontrolluntersuchungen durch. Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Auswahl der Begutachtungsstelle
Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns als Ihre Begutachtungsstelle auswählen.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle beantragen, werden Sie in einer Einverständniserklärung gefragt, wo diese Untersuchung stattfinden soll. Innerhalb Deutschlands besteht vollkommene Wahlfreiheit. Die Absolut Diagnostics GmbH ist eine von 16 zugelassenen Trägern für Begutachtung für Fahreignung in Deutschland. Teilen Sie Ihrer Führerscheinstelle mit, dass Sie zur Absolut Diagnostics GmbH möchten. Diese wird Ihre Unterlagen im Anschluss an uns weitergeleiten.

Terminvereinbarung
Sobald Ihr Begutachtungsauftrag von ihrer Führerscheinstelle bei uns eintrifft, können Sie einen Untersuchungstermin mit uns vereinbaren. Wir informieren Sie mit einem Schreiben, dass wir Ihren Auftrag erhalten haben.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns am besten an, um einen passenden Termin für Sie zu reservieren. Sie haben auch die Möglichkeit eine kurze E-Mail an uns zu senden, wir rufen Sie zeitnah zurück.

Tag der MPU
Für viele ist die MPU ein ganz wichtiger Tag. Um Termindruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich den Tag für die MPU zu einzurichten. So können Sie sich voll und ganz auf die anstehende Untersuchung konzentrieren.

Zur Untersuchung möchten wir Sie bitten, pünktlich zu erscheinen. Bitte denken Sie auch daran, Ihren Ausweis/Reisepass mitzubringen, da wir Ihre Identität überprüfen müssen.

Sollten Sie im Vorfeld den Untersuchungsbetrag überwiesen haben, bringen Sie bitte Ihre Quittung mit, ansonsten denken Sie bitte daran, den Betrag in bar vor Ort zu bezahlen.

Wenn Sie zur Begutachtung Unterlagen vorlegen möchten, legen Sie diese Bitte im Original vor. Selbstverständlich erhalten Sie alle Ihre Unterlagen vollständig zurück, wir fertigen für unsere Unterlagen eine Kopie an. Folgende Unterlagen können fallspezifisch hilfreich sein:

  • Beratungsbescheinigung
  • Therapie-/Ärztliche Entlassungsberichte
  • Abstinenzbelege (Alkohol/Drogen/Medikamente)
  • Laborwerte
  • Ärztliche Bescheinigungen

Wichtig für Sie und für uns ist die Klärung, warum Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung aufsuchen sollen. Erörtern Sie den Sachverhalt, der für die Führerscheinstelle als kritisch erachtet wird, Sie am Strassenverkehr teilnehmen zu lassen. Diese s.g. Fragestellung findet sich in Ihrer Akte, gibt das Begutachtungsverfahren vor und dient daneben der Preisermittlung für die Begutachtung.

typische Gründe für eine MPU sind:

  • Fahrt/en unter Alkoholeinfluss 
  • Fahrt/en unter Drogen-/ Medikamenteneinfluss 
  • Verstöße gegen das BtmG (bzgl. Drogen/ Medikamente) 
  • Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen (s. Fahreignungsregisterauszug)
  • Verstöße gegen Strafgesetze (im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit Aggressionspotential) 
  • Körperliche Beeinträchtigungen 

Es gibt für Sie drei Disziplinen zu bewältigen. Am Tage der Begutachtung werden sie mit folgenden Aufgaben konfrontiert: 

Medizinische Untersuchung

Teilnehmer am Straßenverkehr müssen gesundheitlich in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Dies ist der Hauptbestandteil dieser Untersuchung. Neben der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung werden gegebenenfalls auch entsprechend dem Untersuchungsanlass spezifische Schwerpunkte gesetzt. Sollten Sie im Rahmen von Alkohol- oder Drogenfragestellung(en) Befunde oder Abstinenzbelege vorlegen, werden diese im gesundheitlichen Rahmen bewertet.

Psychologisches Untersuchungsgespräch

Im psychologischen Untersuchungsgespräch erklären Sie unserem verkehrspsychologischen Gutachter Ihr Verhalten im Straßenverkehr. Auch hier sind wir durch Begutachtungsleitlinien gehalten, nur das Umfeld des Untersuchungsanlasses zu betrachten. Ihre Auffälligkeiten im Straßenverkehr die zur MPU geführt haben, werden besprochen. Sie bekommen vom Gutachter die Gelegenheit, glaubhaft zu belegen, wie Ihre Strategien zur Vermeidung dieser Delikte aussehen. Bei Auffälligkeiten, die von Alkohol oder Drogenmissbrauch herrühren, sind Sie gehalten, Ihren jetzigen Konsum und den der Vergangenheit aufzuführen. Die Aussagen müssen einem Faktencheck gegen Aktenlage und medizinischem Teil standhalten. Im psychologischen Untersuchungsgespräch müssen daneben Konzepte zur Vermeidung zukünftiger Delikte vom Kunden tragfähig und glaubhaft sein. Nur dann kann unsere Prognose positiv ausfallen. Die Glaubhaftigkeit wird durch dokumentarischen Nachweis durchgeführter Therapiemassnahmen oder Abstinenzkontrollprogramme untermauert. Für eine günstige Prognose gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde ist Ihre Kooperation also unbedingt gefordert. Der Psychologe wird tiefergehend nachfragen, um Missverständnisse zum Sachverhalt auszuräumen. Es werden jedoch keine Fangfragen stellen und Sie werden auch nicht bewusst in eine Falle gelockt. Das Gespräch wird protokolliert und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Audioaufzeichnung durchzuführen. Sollte sich eine klare Tendenz zur negativen oder zur positiven Prognose abzeichnen, wird der Gutachter Ihnen dies zum Abschluss des Gespräches mitteilen. Häufig sind im Nachgang jedoch noch weitere Belege beizubringen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall keine Aussage zum Ergebnis machen können.

Psychofunktionale Leistungstestung

Hier werden objektive psychologische Testverfahren zur Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit angewandt. Der Computerleistungstest misst dabei Prozesse der Informationsaufnahme, der Informationsverarbeitung und der motorischen Reaktion. Dieser Test ist so gestaltet, dass sie keinerlei Computerkenntnisse benötigen. So können Sie sich voll und ganz auf die Testsituation einstellen.  Unsere Fachkraft erklärt Ihnen die Durchführung des Testverfahrens und lässt Sie einen Probelauf absolvieren. In Abhängigkeit von der Führerscheinklasse und vom Untersuchungsanlass wird das für Sie notwendige Testprogramm eingestellt. Als Ergebnis wird die Analyse Ihres Testprogramms ausgedruckt und fließt in Ihr Gutachten ein. Ein durchschnittliches Ergebnis ist dabei völlig ausreichend. Jedoch können Ausfallerscheinungen die zum Beispiel von einem Schlaganfall oder langfristigem Alkohol- und Drogenmissbrauch herrühren, durch unterdurchschnittliche Leistungen erkannt werden. 

Wie lange die Erstellung des Gutachtens im Rahmen der MPU dauert?
Es dauert in der Regel 10 Arbeitstage nach Eingang aller Befunde (Laborbefunde der entnommenen Proben (Blut/Urin) am Untersuchungstag, nachzureichende Abstinenznachweise, nachzureichende Therapie-/ Beratungsbescheinigungen etc.) bis wir Ihr Gutachten an Sie versenden.
Sobald alle für Ihren Fall notwendigen Befunde vollständig sind, können wir mit der Gutachtenerstellung beginnen.

Die MPU kann folgendermaßen ausgehen:

  • Positiv
  • Negativ
  • § 70 Kurszuweisung (nur bei Alkohol- bzw. Drogenfragestellungen)

 

Das MPU-Ergebnis (schriftliches Gutachten) bekommen Sie als Auftraggeber persönlich per Post zugeschickt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf unsere Schweigepflicht gegenüber Behörden und Dritten hinweisen.  Das fertige Gutachten liegt in der Regel 10 Werktage nach dem Begutachtungstermin vor. Es kann länger dauern, wenn der Gutachter weitere Befunde einfordert oder wenn nicht alle Therapie- oder Abstinenznachweise in Originalform vorgelegt werden können. Sollte sich schon am Begutachtungstag eine positive oder negative Tendenz abzeichnen, wird unser Gutachter dies mitteilen, so dass Sie sich bereits dann schon organisatorisch auf das Endergebnis einstellen können.

Positiv: Das gewünschte Ergebnis ist erreicht, und die Fahrerlaubnis ist in greifbarer Nähe! Nachdem wir Ihnen das Gutachtenergebnis zugesandt haben, setzen Sie sich mit Ihrer Führerscheinstelle in Verbindung und legen das positive Gutachten vor. Ihre Führerscheinstelle bespricht mit Ihnen im Anschluss das weitere Vorgehen.

Negativ: In der Begutachtung konnten die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde nicht ausgeräumt werden. Selbstverständlich erläutern wir die Gründe warum es aktuell nicht für eine positive Bewertung gereicht hat, und zeigen Ihnen hilfreiche Schritte um Ihre Chancen bei einer erneuten Begutachtung zu erhöhen.

§ 70 Kursempfehlung (nur bei Alkohol- bzw. Drogenfragestellungen): Zwar konnten die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde nicht vollständig ausgeräumt werden, aber mithilfe einer Kursteilnahme (die in der Fahrerlaubnisverordnung im §70 geregelt ist) kann die Fahrerlaubnis ohne erneute MPU wiedererteilt werden. 

Sämtliche Untersuchungen erfolgen unter Berücksichtigung der gültigen Beurteilungskriterien und Begutachtungsleitlinien in jeweils aktueller Fassung.

Den ersten Schritt auf dem Weg zum Führerschein unternehmen Sie, indem Sie einen Antrag zur Begutachtung bei der für sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Sie finden die Absolut Diagnostics GmbH auf der dort ausliegenden Liste wo Sie ihr Kreuzchen bei der gewünschten Begutachtungsstelle machen müssen. Sollten wir dort nicht gelistet sein, sprechen Sie uns an. Wir sind bundesweit zugelassen und können auch bundeslandübergreifend begutachten.

Ist der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen, bzw. Sie haben diesen vor Ort abgegeben, sendet die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Akte nach Hanau. Dort erfolgt eine Vorerfassung Ihrer Daten durch uns sowie die Preisfestlegung, die sich an Art und Umfang des Begutachtungsauftrages durch die Fahrerlaubnisbehörde an uns orientiert. Der Begutachtungsauftrag wird durch die so genannten Fragestellungen an uns definiert. Häufig ist auch eine Fristfestsetzung durch die Fahrerlaubnisbehörde angegeben. Ist dies nicht der Fall wird eine generelle Frist von 10 Wochen festgesetzt. Innerhalb dieser Frist muss die Begutachtung erfolgt sein und das Ergebnis festliegen. Kann diese Frist von Ihnen nicht eingehalten werden, ist es wichtig, dass Sie eine Fristverlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und uns bei stattgegebener Fristverlängerung darüber informieren, damit wir Ihre Akte nicht zurücksenden. Erfolgt dies nicht, senden wir Ihre Akte wieder zurück an die Fahrerlaubnisbehörde. Für den Verwaltungsaufwand stellen wir bei Ihnen dann eine Aufwandsentschädigung in Rechnung.

Daraufhin stellen wir Ihnen ein Infoschreiben mit der Preisfestsetzung und weiteren Informationen zu. Diesen Betrag überweisen Sie sodann auf unser Konto. Um Verzögerungen am Begutachtungstag zu vermeiden, bezahlen Sie diesen Betrag bitte nicht erst kurz vor der Begutachtung. Eine Begutachtung kann erst nach kompletter Bezahlung stattfinden. Im Infoschreiben wird von uns auch die Fristfestsetzung der Fahrerlaubnisbehörde von uns angedruckt. Bitte bewahren Sie daher das Infoschreiben sorgsam auf und gehen bei drohender Fristüberschreitung aktiv auf die Fahrerlaubnisbehörde zu.

In der Regel werden wir dann innerhalb von 20 Tagen nach Akteneingang einen Termin für den Begutachtungstag einstellen. Dazu ist es wichtig dass:

  • Sie telefonisch und postalisch für uns erreichbar sind (korrekte Anschrift und Telefonnummer bitte angeben). Sie können auch bei uns zwecks Terminabsprache anrufen.

  • Die Zahlung an uns komplett durchgeführt wurde

  • Vorbereitungsmaßnahmen am Begutachtungstag abgeschlossen sind

  • eventuelle Abstinenzprogramme am Begutachtungstag abgeschlossen sind. (Zertifikate bitte im Original mitbringen)

  • eventuelle Therapiemassnahmen am Begutachtungstag abgeschlossen sind. (Zertifikate bitte im Original mitbringen)

    Wir wissen um die individuelle Sachlage unserer Kunden. Daher ist es immer gut, Sie suchen das Gespräch frühzeitig im Vorfeld mit uns. Das Organisieren eventuell für den Begutachtungstag benötigter Dolmetscher übernehmen wir für Sie. Bitte geben Sie aber verbindlich an, ob Sie dies wünschen oder darauf verzichten wollen. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass wir etwas Zeit dafür benötigen. Geben Sie dies also frühzeitig an. Die Kosten für einen Dolmetscher übernimmt der Kunde. 

    Am Begutachtungstag sollten Sie ausgeschlafen, konzentriert und ohne Zeitdruck bei uns erscheinen. Bitte bringen Sie etwas Zeit mit, da wir genauso wie wir uns für sie Zeit nehmen, auch für die anderen Kunden am Begutachtungstag da sind. Mitzubringende Dokumente sind in unseren Anschreiben an Sie aufgeführt. Dokumente sind immer im Original mitzubringen.